Sachverständigenbüro für Betriebsunterbrechungsschäden, Betriebsverlagerungsschäden, Vermögensschäden, Verdienstausfallschäden, entgangenen Gewinn, Warenschäden sowie Beschäftigung und Einkommen sowie Barunterhaltsschäden

EXPERT FOR LOSS OF EARNINGS DAMAGES, EXPERT FOR BUSINESS INTERRUPTION LOSSES and FOR LOST PROFITS

LOSS ASSESSOR on behalf of insurance companies: LOSS ADJUSTER 

  

Wir begutachten und beraten betriebswirtschaftlich seit 1991 ...
nun mehr als 28 Jahre.

Frank Gerhard Winkler ist seit 2005 bis zunächst 05.09.2025 im Sachgebiet 1300: Betriebsunterbrechungs- und Verlagerungsschäden öffentlich bestellt und vereidigt als Sachverständiger für Verdienstausfallschäden

(Publicly appointed and sworn expert for loss of earnings damages.)

Unser Spezialgebiet ist die Beurteilung und Begutachtung betriebswirtschaftlich -systemanalytischer und technischer- sowie Marktvorgänge, die Untersuchung und Beurteilung von Betriebsunterbrechungs- und Warenschäden, die Prognose des entgangenen Gewinns, des Einkommens, der hypothetischen Verdiensthöhe, des Risikos, von Arbeitslosigkeit bedroht gewesen zu sein, der Beschäftigungswahrscheinlichkeit in Vergangenheit und Zukunft, der Berufskunde und Tätigkeitsanalyse. Selbstverständlich beurteilen wir Verdienstausfallschäden von Arbeitnehmern und Selbständigen. Es erfolgen betriebswirtschaftliche Begutachtungen jeglicher Art. 

Es werden Sachverständigengutachten für Gerichte, Privatpersonen und Versicherungsunternehmen erstellt (alphabetisch aufgezählt).

Stichworte: 

  • Betriebsausfallschaden, BetriebsunterbrechungsschadenMehrkostenbegutachtung,
    NichterfüllungsschadenNutzungsausfallschaden, Vertrauensschaden, Schäden aus Markenverletzung,
     
  • Beschäftigungsprognose, Einkommens- und Verdienstprognose, Einkommensberechnungen, Ermittlung des Betroffenheitsrisikos von Arbeitslosigkeit in der Vergangenheit, Risiko, von Arbeitslosigkeit betroffen gewesen zu sein,

    Verdienst- und Beschäftigungsprognosen von abhängig Beschäftigten ohne schädigendes Ereignis und nach dem schädigenden Ereignis, Gutachten über übliche Vergütungen von Arbeitnehmern, voraussichtliche Verdiensthöhe, Marktanalysen,
  • Gutachten zur Berufskunde und Tätigkeitsanalyse, Gutachten zu Fragen der Berufsanforderungen, Berufsvergleich, Ableitung von berufskundlichen Folgerungen aus Anknüpfungstatsachen (z.B. vom Gericht vorgegebene Tatsachen oder ärztliche Gutachten). Gutachten zur finanziellen Vergleichbarkeit und tariflichen Eingruppierung, Einzelfragen der Berufsanforderungen, 
  • Ermittlung des Risikos, künftig von Arbeitslosigkeit betroffen zu sein, Ermittlung des voraussichtlichen Einkommens eines Verstorbenen als Basiskalkulation der Hinterbliebenenrente,
  • Steuerliche Berechnungen bei Verdienstausfallschäden
    Ermittlung der voraussichtlichen Steuerlast auf Entschädigungen 


  • Unterhaltsschaden,
    Ermittlung Barunterhaltsschaden unter Berücksichtigung von Kosten und Einkommen, Kalkulation der Entschädigung auf Hinterbliebebenrente.

  • Berechnungen zur Kapitalisierung einer Rente.

 

Unsere Kunden schätzen an uns besonders die Zuverlässigkeit, Termintreue und hohe Sorgfalt und Qualität. Kundenzufriedenheit ist bei uns oberstes Gebot. So arbeiten wir seit der Gründung im Jahre 1991.

Winkler-Partner Consult
Wirtschaftssachverständige,
Systemanalytiker und Beratende Betriebswirte

Dipl.-Ing. Frank Gerhard Winkler, öffentlich bestellt und vereidigt als Sachverständiger für Verdienstausfallschäden (öbvS)
Bosestraße 14 in 08056 Zwickau

Tel.:   0375 4719539; 015201936485          

Fax:   0375 4719542          
 

Vita: Dipl- Ing. Frank Gerhard Winkler 

  • 1982 - 1987 Studium der Informationstechnik / Informatik / Systemanalyse an technischer Universität,
  • 1987 Abschluss als Dipl.- Ing..
  • 1987 - 1991 Forschungsassistent und Dozent an technischer Hochschule,
  • Weiterführung der eigenen ingenieurtechnisch- betriebswirtschaftlichen Ausbildung,
  • ab 1991 bus heute: selbständige feiberufliche Tätigkeit als Sachverständiger und Berater, dabei:
  • 1998 - 1999 Studium Universität, Sektion Rechtswissenschaften, Direktstudium als postgraduale Weiterbildung,
  • ab 1993 bis 2000 Mentor und Betreuer betriebswirtschaftlicher Praktika und Diplomarbeiten, Sektion Betriebswirtschaft im Bereich und Betriebsplanung, Controlling, Steuern.
  • Es erfolgten zudem ab 1991 ständig fachspezifische postgraduale Weiterbildungen in Betriebswirtschaft, Management, Systemen der Produktionsplanung- und Steuerung,
  • ab 1999 Geschäftsführer einer GmbH.
  • Spezialkenntnisse bestehen in den Bereichen Arbeitswissenschaften, Betriebswirtschaft, Elektrotechnik, Maschinenbau und Bauwesen sowie Versicherungswesen, Industrie.
  • Es erfolgte seitens der IHK im Jahre 2010, 2015 sowie 2020 jeweils eine erneute Bestellung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Verdienstausfallschäden.
     
  • Gutachtertätigkeiten im In- und Ausland und für Gerichte (z.B. OLG Köln. OLG Dresden, LG), Versicherungsgesellschaften (z.B. AIG Europe, AXA) und Privatpersonen, Beratung von Anwälten und Claims Liability Managern von Versicherungsgesellschaften.

einige Referenzen 

Rechtsgrundlage der Bestellung ist § 36 der Gewerbeordnung. Die Landesregierungen können durch Rechtsnormen bestimmen, welche persönlichen Voraussetzungen für die die öffentliche Bestellung zu erfüllen sind und wer die Bestellung vornimmt und regelmäßig überprüft (Bestellungskörperschaft, in der Regel die Industrie- und Handelkammern und die Handwerkskammern).

Für die Bestellung ist die entsprechende Fachkunde und die persönliche Integrität nachzuweisen. Außerdem muss ein entsprechender Bedarf an Sachverständigenleistungen bestehen.

Öffentlich bestellte Sachverständige haben ihre Leistungen (Gutachten) weisungsfrei und unparteiisch zu erbringen. Sie unterliegen einer besonderen Schweigepflicht nach § 203 Abs. 2 Nr. 5 StGB, ihre Bezeichnung als öffentlich bestellte Sachverständige ist darüber hinaus besonders geschützt (§ 132 a Abs. 1 Nr. 3 StGB). In gerichtlichen Verfahren sind sie bevorzugt für Gutachten heranzuziehen (§ 404 Abs. 2 ZPO, § 73 Abs. 2 StPO) und zur Erbringung von Gutachten verpflichtet (§ 407 Abs. 1 ZPO, § 75 Abs. 1 StPO). Das Gericht bezieht die Gutachten der Sachverständigen im Rahmen seiner Beweiserhebung und Beweiswürdigung in die Rechtsfindung ein, ohne allerdings an deren Aussagen gebunden zu sein.

Von der öffentlichen Bestellung von Sachverständigen ist die Beeidigung oder Vereidigung von Sachverständigen im gerichtlichen Verfahren zu unterscheiden. Ob das Gericht im jeweiligen Verfahren einen Sachverständigen vereidigt, liegt in seinem Ermessen (§ 79 Abs.1 StPO). Sachverständige (auch Dolmetscher) können von einem Gericht oder den Bestellkörperschaften "allgemein vereidigt" werden. Sie müssen dann nicht bei jedem Einzelverfahren erneut vereidigt werden, wenn das Gericht die Eidesleistung anordet. Vielmehr genügt dann die Berufung auf den bereits geleisteten Eid, die auch in dem schriftlichen Gutachten erklärt werden kann (§ 79 Abs.3 StPO, § 410 Abs.2 ZPO).

Durch seine Ausbildung und bisherige Tätigkeit ist Herr Winkler bestens in der Lage, arbeitswissenschaftliche-, betriebswirtschaftlich- technische Vorgänge systemanalytisch und ingenieurtechnisch aufzubereiten und zu beurteilen.

Die in den folgende Seiten genannten Darstellungen sind Rechtssprechungszitate aus der Literatur, die der Sachverständige in seiner täglichen Arbeitspraxis zu beachten hat.

Diese stellen keine individualisierte Rechtsberatung dar. Diese bleibt Ihrem Anwalt vorbehalten.

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Publicly Appointed And Sworn Expert For Loss Of Earnings Damages 

Stichwort:

Frank Gerhard Winkler ist öffentlich bestellt und vereidigt als Sachverständiger für Verdienstausfallschäden.
 

Sachverständiger, Gutachten, Schäden, Berechnung, von der IHK öffentlich besteller und vereidigter Sachverständiger im Fachgebiet 1300.

LOSS ASSESSOR on behalf of insurance companies: LOSS ADJUSTER

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